Erbrecht

Für alles vorgesorgt zu haben, ist ein gutes Gefühl. Wenn in einem Trauerfall nicht auch noch materielle Angelegenheiten geklärt werden müssen, ist das außerdem eine bedeutende Entlastung für die Familie.

Falls kein rechtsgültiges Testament verfasst wurde, regelt die gesetzliche Erbfolge die Verteilung des Vermögens. Gibt es ein Testament, so gilt die gesetzliche Erbfolge nur für den Pflichtteil. Dieser steht den Angehörigen oder Lebenspartnern zu und umfasst die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die gesetzliche Erbfolge legt folgende Ordnung fest:

Erben erster Ordnung:
Ehepartner, Kinder, Enkel, Urenkel

Erben zweiter Ordnung:
Vater, Mutter, Schwester, Bruder, Neffe, Nichte, Großneffe

Erben dritter Ordnung:
Großvater, Großmutter, Onkel, Tante, Cousine

Für genauere Informationen empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt oder einen Notar hinzuzuziehen. Diese können Ihnen über die aktuelle rechtliche Lage Auskunft geben.

Auch auf der Internetseite http://www.erbrecht-ratgeber.de/ finden Sie weiterführende Informationen.

 

 

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Tel.: 06223 - 2240
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