Grabarten

Für die Grabstelle bestehen in der Regel auf fast allen Friedhöfen unserer Region folgende Möglichkeiten:

Wahlgrab

Das Nutzungsrecht für ein Wahlgrab muss erworben werden, die Ruhefrist beträgt meistens 25 bis 30 Jahre. In einem Wahlgrab können Särge sowie Urnen beigesetzt werden. Ein Wahlgrab kann auch als Familiengrab genutzt werden, da es nach Ablauf der Ruhefrist neu belegt werden kann. Der Platz des Wahlgrabs kann frei ausgesucht werden. Oftmals wird er schon zu Lebzeiten ausgewählt.

Reihengrab

Ein Reihengrab kann nicht selbst ausgesucht werden. Der Platz eines Reihengrabs wird von der Friedhofsverwaltung zugeteilt.Dort können Urnen sowie Särge bestattet werden.
Die Ruhefristen sind auf den verschiedenen Friedhöfen unterschiedlich, meistens betragen sie zwischen 20 und 30 Jahren.

Kolumbarium

Ein Kolumbarium ist ein Raum oder eine kleine Halle auf einem Friedhof, in dem einzelne Urnen untergebracht sind. Sie befinden sich in Kästen an den Wänden und sind hinter einer Platte verschlossen. In modernen Kolumbarien können Fotos oder persönliche Dinge aufgestellt werden.

 

 

Bestattungen Bauer | Uwe Bauer | Am Kalkbrunnen 5 | 69151 Neckargemünd
Tel.: 06223 - 2240
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