Was tun Sie im Trauerfall?

Verständigen Sie bitte als erstes einen Arzt, bestenfalls den Hausarzt des Verstorbenen. Dieser stellt die Totenbescheinigung aus. Ihr Verstorbener darf noch 36 Stunden in Ihrem Haus bleiben und muss keinesfalls sofort abgeholt werden. Selbstverständlich sind wir rund um die Uhr unter der Telefonnummer 06223-2240 erreichbar und kümmern uns um alles Notwendige. Wenn Sie es wünschen, helfen wir Ihnen auch bei einer Hausaufbahrung des Verstorbenen.

Es ist unser Anliegen, Sie schon in den ersten Stunden völlig zu entlasten. Wir kümmern uns um alle Terminabsprachen und Formalitäten, wie die Abmeldung des Verstorbenen bei Versicherungen und der Krankenkasse und übernehmen sämtliche nötigen Behördengänge.

Bitte halten Sie folgende Dokumente bereit:

  • Bei Ledigen: die Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten: die Heiratsurkunde
  • Bei Verwitweten: die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
  • Bei Geschiedenen: die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil

Desweiteren benötigen wir:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Krankenversicherung (Karte)
  • Renten- bzw. Pensionsunterlagen (Versicherungsnummern)
  • Bestattungsvorsorgevertrag falls vorhanden
  • Lebensversicherungspolicen falls vorhanden
  • Graburkunde falls vorhanden
  • Schwerbehindertenausweis falls vorhanden
  • Sterbegeldpolicen falls vorhanden

Sollten nicht alle Dokumente auffindbar sein, helfen wir Ihnen gerne, diese zu besorgen. Selbstverständlich können Sie uns auch mit der Abmeldung von Versicherungen etc. beauftragen.

Dieses Merkblatt herunterladen

 

Bestattungen Bauer | Uwe Bauer | Am Kalkbrunnen 5 | 69151 Neckargemünd
Tel.: 06223 - 2240
| Tel.: 06223 - 2240