Patientenverfügung

Wie lange wir ein Leben bewusst und in Gesundheit führen werden, ist ungewiss. Um für die medizinische Behandlung im Fall einer Krankheit oder eines Unfalls vorzusorgen, ist eine Patientenverfügung sehr wichtig.

Sie tritt dann in Kraft, wenn ein Patient seinen Willen nicht mehr wirksam äußern kann und betrifft die lebenserhaltenden medizinischen Maßnahmen, in die der Patient sonst automatisch einbezogen wird. In einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie Sie medizinisch versorgt werden möchten. Besonders, wenn Sie lebensverlängernde Maßnahmen ausschließen möchten, sollten Sie eine Patientenverfügung verfassen.

Sie ist formlos gültig und muss mit Ihrem Namen und Datum versehen sein. Unterschreiben Sie die Patientenverfügung am besten regelmäßig neu.

Für nähere Informatinen empfehlen wir Ihnen die Seiten des Bundesministeriums der Justiz
www.bmj.de/Ratgeber/Patientenverfuegung_oe.html,
oder den Ratgeber der Deutschen Bischofskonferenz unter www.ekd.de/patientenverfuegung/44664.html.

Sie können auch hier eine Patientenverfügungsvorlage herunterladen:

Vorlage Patientenverfügung

 

 

Bestattungen Bauer | Uwe Bauer | Am Kalkbrunnen 5 | 69151 Neckargemünd
Tel.: 06223 - 2240
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